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Biohealthdeine Full Service ExperienceVon der Idee bis zur Marktreife – mit Biohealth hast du einen verlässlichen Partner an deiner Seite, der Qualität und Effizienz im Bereich Nahrungsergänzungsmittel vereint. Profitiere von unserer Expertise und bringe deine Visionen zum Leben!Start your BHI Journey

Die Hüter des Rechts - unsere Regulatory Affairs

Nahrungsergänzungsmittel zeichnen sich dadurch aus, dass Nährstoffe, Vitamine oder andere Stoffe enthalten sind, die eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung aufweisen. Gemäß der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) fallen sie unter die Kategorie der Lebensmittel.

Jedes Unternehmen, das in der EU ein Lebensmittel auf den Markt bringt, ist für dessen Sicherheit verantwortlich und muss gewisse Vorgaben des Lebensmittelrechts erfüllen. Das umfasst nicht nur die rechtskonforme Zusammensetzung, sondern auch die korrekte Deklaration des Produktes und dessen Marketing. 

Rund um EFSA, NemV und Lebensmittelrecht

Um alle rechtlichen Vorgaben erfüllen zu können, ist unsere Regulatory Affairs Abteilung in viele Prozesse eingebunden. Von der Rohstoffauswahl über die Erstellung von produktbezogenen Dokumenten bis hin zur Prüfung des fertigen Etiketts sind unsere Fachleute an deiner Seite, um mit ihrer Expertise dein Produkt zu verwirklichen.

ProduktentwicklungVerpackung & Design

EFSA Health Claims

Nahrungsergänzungsmittel sehen zwar aus wie Arzneimittel, da sie oft in Form von Kapseln oder Tabletten verkauft werden, dennoch zählen sie zu den Lebensmitteln. Deshalb dürfen auf dem Etikett oder im Internet keine sogenannten „unspezifischen gesundheitsbezogenen Aussagen“ getroffen werden. Damit sind Schlagworte oder Sätze gemeint, die Verbraucherinnen und Verbrauchern vermitteln, das Produkt würde eine positive Wirkung auf die Gesundheit haben, welche über die normalen ernährungsphysiologischen Effekte hinausgeht (z.B. „Gelenke plus“).

Damit du mit deinem Marketing loslegen kannst, ohne eine Abmahnung fürchten zu müssen, stellen wir dir auf Wunsch zu jedem Produkt, das du bei uns entwickeln und fertigen lässt, die passenden zugelassenen Health Claims zur Verfügung. 

In der EU regelt die Verordnung (EU) Nr. 432/2012, welche gesundheitsbezogenen Aussagen zu bestimmten Rohstoffen getätigt werden dürfen. Die European Food Safety Authority (EFSA) gibt regelmäßig Einschätzungen dazu ab, welche Health Claims zu gesundheitsbezogenen Aussagen wissenschaftlich haltbar sind. Erst, wenn Health Claims auf diese Weise geprüft wurden, werden sie zusammen mit den definierten Auslobungen in die Verordnung aufgenommen. Diese zugelassenen Claims dürfen dann für Marketingzwecke genutzt werden. 

Zu pflanzlichen Rohstoffen sieht die Lage anders aus. Für die Wirkung von sogenannten Botanicals bestehen solch zugelassene Health Claims bisher nicht. Zwar legen einige Studien die positive Wirkmechanismen nahe, dies wurde allerdings von der EFSA so noch nicht bestätigt. In Deutschland sollte deshalb auf die Verwendung dieser sog. „On-Hold-Claims” verzichtet werden.

Unsere Regulatory Affairs Experten beraten dich dazu gerne individuell.

Sprich uns einfach dazu an!

Immer up to date - auch im Bio-Bereich

Das Lebensmittelrecht ist ständig im Wandel und fast tägliche gibt es Neuerungen, vor allem im Bereich der neuartigen Lebensmittel. Unsere Regulatory Affairs Manager besuchen deshalb regelmäßig Schulungen, Seminare und Weiterbildungen, um immer auf dem neuesten Stand zu sein und dich mit neuen Ansätzen zu inspirieren. Auch für Nahrungsergänzungsmittel in Bio-Qualität sowie Futtermittel haben wir Experten im Haus.

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